Tippgeber

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Bei der Phoenix Finanz ist eine Anbindung als Tippgeber möglich.

Eine Tippgebervereinbarung muss dann geschlossen werden, wenn keine Zulassung nach §34c oder §34d der Gewerbeordnung vorliegt.

 

Mit unserem Tippgeber-Service profitieren Sie gleich dreifach:
  • erzielen Sie zusätzliche Erlöse durch die Weiterleitung der Anfragen Ihrer Kunden
  • nutzen Sie das Know-how unserer Spezialisten
  • und das Wichtigste: festigen Sie Ihre Kundenbindung, indem Sie Ihren Kunden eine Lösung bieten und sie nicht zur Konkurrenz schicken müssen.
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit ist der Kundenschutz selbstverständlich garantiert! Für eine erste Kontaktaufnahme stehen wir unter 02306-8496943 zur Verfügung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.